Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0011
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.01.2014
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde wird, soweit sich diese gegen die Abweisung der Berufung betreffend das Glücksspielgerät "Global Bet Greyh., Nr. A005670-A005679" (Gerät Nr. 5) richtet, als unzulässig zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.