Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0116
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.01.2015
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich Spruchpunkt
"A) Zu Spruchpunkt I.1." (entspricht Spruchpunkt I.1. des Straferkenntnisses vom 8. Mai 2013) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen (hinsichtlich der Spruchpunkte "A) Zu Spruchpunkt I.2." und "A) Zu Spruchpunkt I.4." (entspricht den Spruchpunkten I.2 und I.4. des Straferkenntnisses vom 8. Mai 2013) wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.