Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/03/0081
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.04.2015
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. II. den Beschluss gefasst:
Die Anträge des Revisionswerbers, der Verwaltungsgerichtshof möge "die Beschwerde mit (der) Gegenschrift neuerlich dem VfGH zur Entscheidung über (die) behaupteten Grundrechtsverletzungen übermitteln" und "dem VfGH eine Gesetzesprüfung vorschlagen" werden zurückgewiesen.