Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0122
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.04.2015
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Feststellung, "dass die Erstbehörde, die Zweitbehörde bis 31.12.2013 und das belangte Gericht seit 1.1.2014 die gesetzliche Verfahrensdauer überschritten haben und daher den Revisionswerber in seinen Rechten auf eine fristgerechte Entscheidung verletzt haben", wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat den erst- bis drittmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.