Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014170023.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es sich auf die pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe bezieht, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Im Übrigen wird es wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die Gemeinde F hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.