Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0029
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.11.2014
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich seines Spruchpunktes A I. (Abweisung der Beschwerde gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, hinsichtlich seines Spruchpunktes A II. (Beschluss über die Behebung der Spruchpunkte II. und III. des ursprünglich angefochtenen Bescheides des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 19. Oktober 2012 gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG und Zurückverweisung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur neuerlichen Feststellung des Sachverhaltes und Erlassung eines neuen Bescheides) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.