Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0025
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.03.2015
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Spruchpunkt "A) Zu Spruchpunkt I. 2." (entspricht Spruchpunkt I. 2) des Straferkenntnisses vom 5. September 2013) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen (hinsichtlich "A) Zu Spruchpunkt I. 3." (entspricht Spruchpunkt I. 3) des Straferkenntnisses vom 5. September 2013)) wird die Revision zurückgewiesen.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.