Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0005

Ro 2015/08/0005Corte amministrativa suprema29 apr 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/08/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der Paritätischen Schiedskommission wird abgewiesen.

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