Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0081
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.10.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015120081.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision gegen Spruchpunkt 1. des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt 2. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.