Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0101
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.11.2015
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210101.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit über die Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" nach § 57 AsylG 2005 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.