Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/21/0020
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.2017
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016210020.J00
Spruch
I) den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt A.V. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
II) zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.