Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0078
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.06.2016
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210078.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie die mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte Abweisung des Antrags auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über die tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung des Revisionswerbers bekämpft, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Abweisung des Antrags auf Ausstellung einer Karte für Geduldete bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.