Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/15/0010
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.01.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150010.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie Körperschaftsteuer 2005 bis 2008 betrifft, zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es Körperschaftsteuer 2009 bis 2011 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.