Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2017/15/0037
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 31.01.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RO2017150037.J00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird insoweit, als sie sich gegen die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über Körperschaftsteuer 2007 richtet, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren insoweit eingestellt.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen Umfang der Anfechtung (Körperschaftsteuer 2008 und 2009) wird die Revision als unbegründet abgewiesen.