Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/15/0112
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.04.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150112.L00
Spruch
1. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als es die Beschlagnahme des Bargelds in Höhe von 2.993 EUR betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
2. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.