Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0106
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.2018
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210106.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A I., III. und IV. (Beschwerdeabweisung sowie Kostenaussprüche) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und in seinem Spruchpunkt A II. (Fortsetzungsausspruch) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.