Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0100
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.09.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210100.L00
Spruch
Im Übrigen, betreffend Rückkehrentscheidung samt Festsetzung einer Ausreisefrist und Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers sowie Einreiseverbot, wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.