Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0162
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 22.08.2019
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210162.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (betreffend Rückkehrentscheidung, Einreiseverbot, Feststellung nach § 52 Abs. 9 FPG und Aussprüche nach § 18 Abs. 1 BFAVG iVm § 55 Abs. 1a FPG) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.