Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2020/11/0023
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.08.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020110023.J01
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass der zugrunde liegenden Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020, Zl. P1475195/2HPA/2020(1), stattgegeben und der Bescheid der belangten Behörde vom 23. Juli 2020 aufgehoben wird.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.