Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/14/0303
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020140303.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie die Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der Nichtgewährung des Status des Asylberechtigten und des Status des subsidiär Schutzberechtigten sowie der Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 Asylgesetz 2005 betrifft.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.