Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2020/21/0467
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.09.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210467.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt A.II. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis, somit dessen Spruchpunkte A.I., A.III. und A.IV., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.