Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/18/0041
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.11.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180041.L00
Spruch
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 und den zweit- und drittrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.