Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/19/0338
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.04.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021190338.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.