Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0328
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.2021
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200328.L00
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Beschwerde gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sowie eines Einreiseverbotes, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in die Russische Föderation und die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.