Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0328

Ra 2021/20/0328Corte amministrativa suprema15 dic 2021

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0328

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200328.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Beschwerde gegen die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sowie eines Einreiseverbotes, die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung in die Russische Föderation und die Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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