Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/20/0367
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.01.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200367.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde in Bezug auf das Begehren auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.