Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2021/21/0238
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.06.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210238.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung richtet, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.