Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/03/0167
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 06.02.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030167.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Beschluss betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe richtet, zurückgewiesen.