Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0060
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.07.2022
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022050060.L01
Spruch
Die angefochtenen Erkenntnisse werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren der erst bis sechstrevisionswerbenden Parteien werden jeweils abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den siebent und achtrevisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.