Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/05/0133
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050133.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Spruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit die Leistungsfrist (neu) festgesetzt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Gemeinde Höflein hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.