Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0077
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.05.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210077.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte A.I. und A.IV. des angefochtenen Erkenntnisses richtet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte A.II. und A.III. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.