Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/12/0006
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.10.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120006.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das zu 2. angefochtene Erkenntnis vom 25. November 2022, betreffend Versetzung, W246 22488591/41E (Ra 2023/12/0006), wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen werden die zu Ra 2023/12/0005 und Ra 2023/12/0052 protokollierten Revisionen zurückgewiesen.