Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/13/0171
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.12.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130171.L01
Spruch
Der vollstreckbare Anspruch des Antragsgegners aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Juni 2025, Ra 2023/13/017116, auf Ersatz von Aufwendungen in der Höhe von 1.080,15 €, zu dessen Hereinbringung mit dem Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 2. September 2025, 68 E 2315/25i2, die Fahrnis und Forderungsexekution bewilligt wurde, ist erloschen.
Beide Parteien haben den im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.