Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/20/0125
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.10.2023
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200125.L03
Spruch
Die angefochtenen Erkenntnisse werden in den Aussprüchen über die Erlassung von Rückkehrentscheidungen gegen sämtliche revisionswerbenden Parteien sowie von Einreiseverboten gegen den Erstrevisionswerber und die Zweitrevisionswerberin, über die Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung der revisionswerbenden Parteien nach Aserbaidschan sowie über die gegenüber den revisionswerbenden Parteien erfolgte Nichtgewährung einer Frist für die freiwillige Ausreise wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen werden die Revisionen zurückgewiesen.