Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/02/0061
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024020061.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtenen Erkenntnis wird im Umfang seines Spruchpunktes II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich und der Bund haben der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von je € 673,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.