Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/05/0078
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.12.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024050078.L00
Spruch
1. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird hinsichtlich des mit dem angefochtenen Erkenntnis erteilten Auftrages, die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke der Aufenthaltsräume der Wohnung Top 4 der Baulichkeit an der Adresse KGasse, zu unterlassen, zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Übrigen, soweit sich der Unterlassungsauftrag auf Top 5, Top 8, Top 9, Top 10, Top 12, Top 14 und Top 16 der Baulichkeit an der Adresse KGasse, bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.