Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2024/06/0012
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.11.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024060012.J00
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die „Revisionsbeantwortungen“ von Dipl. Ing. D P und E P, vertreten durch die List Rechtsanwalts GmbH in 1180 Wien, Weimarer Straße 55/1, sowie der Stadtgemeinde Stockerau, vertreten durch die ONZ Partner Rechtsanwälte GmbH in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, werden zurückgewiesen.