Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/07/0034
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.05.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024070034.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Die Revision der zweitrevisionswerbenden Partei wird als unbegründet abgewiesen.
II. den Beschluss gefasst:
Die Revisionen der erstrevisionswerbenden Partei und der dritt bis zehntrevisionswerbenden Parteien werden zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen von insgesamt € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.