Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/09/0033
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.10.2024
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090033.L01
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Jänner 2024, W208 22556082/45E, wird im Umfang seines Strafausspruchs wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.