Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2024/14/0186
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.01.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024140186.L00
Spruch
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten sowie die Nichtgewährung des Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 wendet, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.