Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/07/0022
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.03.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070022.L00
Spruch
Die angefochtenen Erkenntnisse werden hinsichtlich ihrer Spruchpunkte I.1. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie hinsichtlich ihrer Spruchpunkte I.2. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstrevisionswerber, dem Zweitrevisionswerber, dem Drittrevisionswerber, dem Fünftrevisionswerber, der Sechstrevisionswerberin, der Achtrevisionswerberin, dem Elftrevisionswerber und der Zwölftrevisionswerberin jeweils Aufwendungen von € 1.346,40 sowie dem Zehntrevisionswerber Aufwendungen von € 2.792,80 und dem Dreizehntrevisionswerber Aufwendungen von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.