Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/20/0003
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.10.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025200003.J00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Die angefochtenen Erkenntnisse werden, soweit die Beschwerden gegen die Spruchpunkte IV. bis VIII. der Bescheide je vom 4. Juni 2025, Zl. 1033026807/140075485 sowie Zl. 1033026905/140075502, abgewiesen wurden, jeweils die Rechtmäßigkeit der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung festgestellt und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verweigert wurde, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen werden die Revisionen zurückgewiesen.