Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0093
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.06.2025
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200093.L00
Spruch
Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit die Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10. Jänner 2025, 811034903/240482287, aufgehoben und die damit entschiedenen Rechtssachen zur neuerlichen Entscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.