Testo completo
Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/09/0007
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.04.2026
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090007.L00
Spruch
I. zu Recht erkannt:
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis gemäß § 42 Abs. 4 VwGG dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: Der Beschwerde wird Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis ersatzlos aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Der Antrag der belangten Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht auf Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.