LVwG N LVwG-AV-819/001-2022

LVwG-AV-819/001-2022Tribunale amministrativo regionale14 set 2022

Regest

Sozialrecht; Kinder- und Jugendhilfe; Hoheitsverwaltung; Privatwirtschaftsverwaltung; Gefährdungsabklärung; Akteneinsicht; Zurückweisung;

Testo completo

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwG-AV-819/001-2022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.2022
  • ECLI: ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.819.001.2022

Begründung

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 14. Juli 2022, Zl. ***, betreffend Zurückweisung des Auskunftsersuchens nach dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), zu Recht erkannt:

1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen.

2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Artikel 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.

Entscheidungsgründe:

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 baten Herr A (im Folgenden: Beschwerdeführer) und Frau B um Auskunft über alle bekannten Informationen über deren Privat und Familienleben gemäß NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG). Die zu übermittelnden Informationen würden alle die Personen C, E, D, G, B und A betreffen. In einem Schreiben vom 21. Dezember 2021 zeigte der Beschwerdeführer auf, dass sich die Anfrage auf Auskunft nicht auf E bezieht, sondern auf das gesamte Familiensystem der im Schreiben vom 12. Oktober 2021 genannten Personen. Am 13. Dezember 2021 ersuchte die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten in einem Schreiben, adressiert an B, das Auskunftsersuchen zu konkretisieren und im Sinne einzelner Fragen zu präzisieren.

Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18. März 2022 nach und richtete folgende Fragen an die belangte Behörde:

„1) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2014 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 2) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2016 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 3) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2018 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 4) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2021 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 5) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen anderer Pflegeintensivbetreuungen unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 6) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2014 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 7) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2016 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 8) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2018 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 9) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2021 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 10) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen andere Pflegeintensivbetreuungen an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 11) Wären Sie so nett, die Berichte aus dem Kindergarten ***, die unsere Familiensystem betreffen und die mit unserer schriftlichen Erlaubnis eingeholt wurden, an uns zu übermitteln? 12) Wären Sie so nett, die Berichte aus der Volksschule , die unsere Familiensystem betreffen und die mit unserer schriftlichen Erlaubnis eingeholt wurden, an uns zu übermitteln? 13) Welche Arbeitsaufträge wurden im Rahmen der Pflegeintensivbetreuungen bezüglich unserem Familiensystem erteilt? 14) Welche Rückmeldungen von Personen, die mit den Pflegeintensivbetreuungen in unserem Familiensystem zu tun hatten, hat die Behörde erhalten? 15) Welche Informationen hat die Behörde von dem Kindergarten *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 16) Welche Informationen hat die Behörde von der Volksschule *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 17) Welche Informationen hat die Behörde von der Mittelschule *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 18) Welche Informationen hat die Behörde vom Verein F () oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 19) Welche Informationen hat die Behörde von H bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 20) Welche Informationen hat die Behörde von anderen Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 21) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2014? 22) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 23) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2016? 24) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 25) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2018? 26) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 27) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2021? 28) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 29) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 30) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 31) Welche Informationen hat die Behörde im März 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 32) Welche Informationen hat die Behörde im April 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 33) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 34) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 35) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 36) Welche Informationen hat die Behörde im August 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 37) Welche Informationen hat die Behörde im September 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 38) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 39) Welche Informationen hat die Behörde im November 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 40) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 41) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 42) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 43) Welche Informationen hat die Behörde im März 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 44) Welche Informationen hat die Behörde im April 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 45) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 46) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 47) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 48) Welche Informationen hat die Behörde im August 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 49) Welche Informationen hat die Behörde im September 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 50) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 51) Welche Informationen hat die Behörde im November 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 52) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 53) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 54) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 55) Welche Informationen hat die Behörde im März 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 56) Welche Informationen hat die Behörde im April 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 57) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 58) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 59) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 60) Welche Informationen hat die Behörde im August 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 61) Welche Informationen hat die Behörde im September 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 62) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 63) Welche Informationen hat die Behörde im November 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 64) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 65) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 66) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 67) Welche Informationen hat die Behörde im März 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 68) Welche Informationen hat die Behörde im April 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 69) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 70) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 71) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 72) Welche Informationen hat die Behörde im August 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 73) Welche Informationen hat die Behörde im September 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 74) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 75) Welche Informationen hat die Behörde im November 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 76) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 77) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 78) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 79) Welche Informationen hat die Behörde im März 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 80) Welche Informationen hat die Behörde im April 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 81) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 82) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 83) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 84) Welche Informationen hat die Behörde im August 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 85) Welche Informationen hat die Behörde im September 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 86) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 87) Welche Informationen hat die Behörde im November 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 88) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 89) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 90) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 91) Welche Informationen hat die Behörde im März 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 92) Welche Informationen hat die Behörde im April 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 93) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 94) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 95) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 96) Welche Informationen hat die Behörde im August 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 97) Welche Informationen hat die Behörde im September 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 98) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 99) Welche Informationen hat die Behörde im November 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 100) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 101) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 102) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 103) Welche Informationen hat die Behörde im März 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 104) Welche Informationen hat die Behörde im April 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 105) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 106) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 107) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 108) Welche Informationen hat die Behörde im August 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 109) Welche Informationen hat die Behörde im September 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 110) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 111) Welche Informationen hat die Behörde im November 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 112) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 113) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 114) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 115) Welche Informationen hat die Behörde im März 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 116) Welche Informationen hat die Behörde im April 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 117) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 118) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 119) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 120) Welche Informationen hat die Behörde im August 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 121) Welche Informationen hat die Behörde im September 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 122) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 123) Welche Informationen hat die Behörde im November 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 124) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 125) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 126) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 127) Welche Informationen hat die Behörde im März 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 128) Welche Informationen hat die Behörde im April 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 129) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 130) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 131) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 132) Welche Informationen hat die Behörde im August 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 133) Welche Informationen hat die Behörde im September 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 134) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 135) Welche Informationen hat die Behörde im November 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 136) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 137) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 138) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 139) Welche Informationen hat die Behörde im März 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 140) Welche Informationen hat die Behörde im April 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 141) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 142) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 143) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 144) Welche Informationen hat die Behörde im August 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 145) Welche Informationen hat die Behörde im September 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 146) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 147) Welche Informationen hat die Behörde im November 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 148) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 149) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 150) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 151) Welche Informationen hat die Behörde im März 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 152) Welche Informationen hat die Behörde im April 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 153) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 154) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 155) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 156) Welche Informationen hat die Behörde im August 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 157) Welche Informationen hat die Behörde im September 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 158) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 159) Welche Informationen hat die Behörde im November 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 160) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 161) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 162) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 163) Welche Informationen hat die Behörde im März 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 164) Welche Informationen hat die Behörde im April 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 165) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 166) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 167) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 168) Welche Informationen hat die Behörde im August 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 169) Welche Informationen hat die Behörde im September 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 170) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 171) Welche Informationen hat die Behörde im November 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 172) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 173) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 174) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 175) Welche Informationen hat die Behörde im März 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 176) Welche Informationen hat die Behörde im April 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 177) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 178) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 179) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 180) Welche Informationen hat die Behörde im August 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 181) Welche Informationen hat die Behörde im September 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 182) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 183) Welche Informationen hat die Behörde im November 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 184) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 185) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten? 186) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten? 187) Welche Informationen hat die Behörde im März 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten?“

Mit Bescheid vom 14. Juli 2022, Zl. *** wies die belangte Behörde den Antrag vom 12. Oktober 2021, sowie die ergänzenden Anträge vom 21. Dezember 2021 und 18. März 2022, auf Auskunft über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger bekannten Informationen nach dem NÖ KJHG zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass die Behörde im Rahmen einer Gefährdungsabklärung gemäß § 30 NÖ KJHG nicht hoheitlich handle, sondern im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung besorgt werde. Die Verwaltungsverfahrensgesetze fänden im gegenständlichen Fall somit keine Anwendung, daher bestehe auch kein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG. Außerdem würde das NÖ KJHG in § 10 lediglich ein Auskunftsrecht vorsehen, das entspreche keinesfalls einer Akteneinsicht nach dem AVG. Die im Schreiben vom 18. März 2022 angeführten Fragen seien der Formulierung nach sowie durch die Inklusion der angeführten Personen als ein Antrag auf Akteneinsicht zu werten.

Am 19. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer fristwahrend Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid. Der Beschwerdeführer führte zusammengefasst aus, dass die von ihm formulierten Fragen klar darlegen, dass er lediglich den Inhalt der Tatsachen und keine Kopien oder Zitate erwartet habe. Er fügt an, dass einzelne Dokumente in den Akten einer Abklärung nach § 30 NÖ KJHG zuzuordnen wären jedoch habe die Behörde Informationen die überwiegend nicht aus einer solchen Meldung stammen. Außerdem könne eine Auskunftserteilung einer Akteneinsicht nicht gleichgestellt werden. Es sei falsch, dass die gestellten Fragen einer Akteneinsicht gleichkämen, weil nicht eine Frage, sondern sehr viele Fragen gestellt wurden, welche alle einzeln beantwortet werden hätten können oder die Antwort jeweils begründet verweigert werden hätte können. Es sei auch eindeutig, dass die Behörde beim Betreten des Grundstücks, Stellen von Fragen und Einwirken auf seine Familie hoheitlich handle. Im dem Moment in dem der Gesetzgeber einer Amtsperson das Recht gibt, auf jemanden einzuwirken, könne dies nicht mehr „privatrechtlich“ – vermutlich gemeint: „im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung“ – geschehen.

Entscheidungsrelevante Feststellungen:

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 beantragt der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Frau B, „Auskunft über alle dem KJT inkl seinen privaten Kinder- und Jugendeinrichtungen bekannten Informationen über unser Privat- und Familienleben.“

In einem Schreiben vom 18. März 2022 konkretisiert der Beschwerdeführer sein Auskunftsersuchen und richtet folgende 187 Fragen an die belangte Behörde:

„1) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2014 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 2) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2016 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 3) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2018 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 4) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2021 unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 5) Wären Sie so nett, die Arbeitsaufträge, die im Rahmen anderer Pflegeintensivbetreuungen unser Familiensystem betreffend (schriftlich) festgehalten wurden, an uns zu übermitteln? 6) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2014 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 7) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2016 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 8) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2018 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 9) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen der Pflegeintensivbetreuung 2021 an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 10) Wären Sie so nett, die Berichte, die im Rahmen andere Pflegeintensivbetreuungen an die Behörde gebracht wurden, an uns zu übermitteln? 11) Wären Sie so nett, die Berichte aus dem Kindergarten ***, die unsere Familiensystem betreffen und die mit unserer schriftlichen Erlaubnis eingeholt wurden, an uns zu übermitteln? 12) Wären Sie so nett, die Berichte aus der Volksschule , die unsere Familiensystem betreffen und die mit unserer schriftlichen Erlaubnis eingeholt wurden, an uns zu übermitteln? 13) Welche Arbeitsaufträge wurden im Rahmen der Pflegeintensivbetreuungen bezüglich unserem Familiensystem erteilt? 14) Welche Rückmeldungen von Personen, die mit den Pflegeintensivbetreuungen in unserem Familiensystem zu tun hatten, hat die Behörde erhalten? 15) Welche Informationen hat die Behörde von dem Kindergarten *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 16) Welche Informationen hat die Behörde von der *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 17) Welche Informationen hat die Behörde von der Mittelschule *** oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 18) Welche Informationen hat die Behörde vom Verein F () oder dort bediensteten Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 19) Welche Informationen hat die Behörde von H bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 20) Welche Informationen hat die Behörde von anderen Personen bezüglich unseres Familiensystems erhalten? 21) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2014? 22) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 23) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2016? 24) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 25) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2018? 26) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 27) Welche Inhalte hatten die Gefährdungsmeldungen (bzw die angenommenen möglichen Kindesgefährdungen) in unserem Familiensystem im Jahr 2021? 28) Wie wurden die Inhalte des oben genannten Verdachts auf Kindesgefährdung auf Richtigkeit geprüft? 29) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 30) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 31) Welche Informationen hat die Behörde im März 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 32) Welche Informationen hat die Behörde im April 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 33) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 34) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 35) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 36) Welche Informationen hat die Behörde im August 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 37) Welche Informationen hat die Behörde im September 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 38) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 39) Welche Informationen hat die Behörde im November 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 40) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2009 unser Familiensystem betreffend erhalten? 41) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 42) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 43) Welche Informationen hat die Behörde im März 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 44) Welche Informationen hat die Behörde im April 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 45) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 46) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 47) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 48) Welche Informationen hat die Behörde im August 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 49) Welche Informationen hat die Behörde im September 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 50) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 51) Welche Informationen hat die Behörde im November 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 52) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2010 unser Familiensystem betreffend erhalten? 53) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 54) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 55) Welche Informationen hat die Behörde im März 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 56) Welche Informationen hat die Behörde im April 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 57) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 58) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 59) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 60) Welche Informationen hat die Behörde im August 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 61) Welche Informationen hat die Behörde im September 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 62) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 63) Welche Informationen hat die Behörde im November 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 64) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2011 unser Familiensystem betreffend erhalten? 65) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 66) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 67) Welche Informationen hat die Behörde im März 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 68) Welche Informationen hat die Behörde im April 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 69) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 70) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 71) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 72) Welche Informationen hat die Behörde im August 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 73) Welche Informationen hat die Behörde im September 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 74) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 75) Welche Informationen hat die Behörde im November 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 76) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2012 unser Familiensystem betreffend erhalten? 77) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 78) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 79) Welche Informationen hat die Behörde im März 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 80) Welche Informationen hat die Behörde im April 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 81) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 82) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 83) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 84) Welche Informationen hat die Behörde im August 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 85) Welche Informationen hat die Behörde im September 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 86) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 87) Welche Informationen hat die Behörde im November 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 88) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2013 unser Familiensystem betreffend erhalten? 89) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 90) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 91) Welche Informationen hat die Behörde im März 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 92) Welche Informationen hat die Behörde im April 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 93) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 94) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 95) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 96) Welche Informationen hat die Behörde im August 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 97) Welche Informationen hat die Behörde im September 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 98) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 99) Welche Informationen hat die Behörde im November 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 100) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2014 unser Familiensystem betreffend erhalten? 101) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 102) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 103) Welche Informationen hat die Behörde im März 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 104) Welche Informationen hat die Behörde im April 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 105) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 106) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 107) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 108) Welche Informationen hat die Behörde im August 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 109) Welche Informationen hat die Behörde im September 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 110) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 111) Welche Informationen hat die Behörde im November 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 112) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2015 unser Familiensystem betreffend erhalten? 113) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 114) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 115) Welche Informationen hat die Behörde im März 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 116) Welche Informationen hat die Behörde im April 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 117) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 118) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 119) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 120) Welche Informationen hat die Behörde im August 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 121) Welche Informationen hat die Behörde im September 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 122) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 123) Welche Informationen hat die Behörde im November 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 124) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2016 unser Familiensystem betreffend erhalten? 125) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 126) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 127) Welche Informationen hat die Behörde im März 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 128) Welche Informationen hat die Behörde im April 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 129) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 130) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 131) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 132) Welche Informationen hat die Behörde im August 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 133) Welche Informationen hat die Behörde im September 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 134) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 135) Welche Informationen hat die Behörde im November 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 136) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2017 unser Familiensystem betreffend erhalten? 137) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 138) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 139) Welche Informationen hat die Behörde im März 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 140) Welche Informationen hat die Behörde im April 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 141) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 142) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 143) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 144) Welche Informationen hat die Behörde im August 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 145) Welche Informationen hat die Behörde im September 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 146) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 147) Welche Informationen hat die Behörde im November 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 148) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2018 unser Familiensystem betreffend erhalten? 149) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 150) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 151) Welche Informationen hat die Behörde im März 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 152) Welche Informationen hat die Behörde im April 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 153) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 154) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 155) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 156) Welche Informationen hat die Behörde im August 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 157) Welche Informationen hat die Behörde im September 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 158) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 159) Welche Informationen hat die Behörde im November 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 160) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2019 unser Familiensystem betreffend erhalten? 161) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 162) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 163) Welche Informationen hat die Behörde im März 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 164) Welche Informationen hat die Behörde im April 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 165) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 166) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 167) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 168) Welche Informationen hat die Behörde im August 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 169) Welche Informationen hat die Behörde im September 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 170) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 171) Welche Informationen hat die Behörde im November 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 172) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2020 unser Familiensystem betreffend erhalten? 173) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 174) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 175) Welche Informationen hat die Behörde im März 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 176) Welche Informationen hat die Behörde im April 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 177) Welche Informationen hat die Behörde im Mai 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 178) Welche Informationen hat die Behörde im Juni 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 179) Welche Informationen hat die Behörde im Juli 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 180) Welche Informationen hat die Behörde im August 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 181) Welche Informationen hat die Behörde im September 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 182) Welche Informationen hat die Behörde im Oktober 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 183) Welche Informationen hat die Behörde im November 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 184) Welche Informationen hat die Behörde im Dezember 2021 unser Familiensystem betreffend erhalten? 185) Welche Informationen hat die Behörde im Januar 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten? 186) Welche Informationen hat die Behörde im Februar 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten? 187) Welche Informationen hat die Behörde im März 2022 unser Familiensystem betreffend erhalten?“

Die belangte Behörde hat das Auskunftsersuchen durch Bescheid vom 14. Juli 2022, Zl. *** zurückgewiesen.

Im gegenständlichen Verfahren wurde die belangte Behörde im Rahmen einer Gefährdungsabklärung gemäß § 30 NÖ KJHG tätig.

Beweiswürdigung:

Die Feststellungen ergeben sich aufgrund des von der belangten Behörde vorgelegten unbedenklichen Verwaltungsaktes zur Zl. *** und sind überdies unstrittig.

Folgende rechtliche Bestimmungen finden im gegenständlichen Fall Anwendung:

Artikel I Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG

(1) Die Verwaltungsverfahrensgesetze (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG und Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG) regeln das Verfahren der nachstehend bezeichneten Verwaltungsorgane, soweit sie behördliche Aufgaben besorgen und im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.

(2) Von den Verwaltungsverfahrensgesetzen sind anzuwenden:

1. das AVG auf das behördliche Verfahren der Verwaltungsbehörden;

2. das VStG auf das Strafverfahren der Verwaltungsbehörden mit Ausnahme der Finanzstrafbehörden des Bundes;

3. das VVG auf das Vollstreckungsverfahren der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung, der Organe der Städte mit eigenem Statut und der Landespolizeidirektionen.

[…]

§ 17 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG

(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich von Akten oder Aktenteilen an Ort und Stelle Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit die Behörde die die Sache betreffenden Akten elektronisch führt, kann der Partei auf Verlangen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden.

(2) Allen an einem Verfahren beteiligten Parteien muß auf Verlangen die Akteneinsicht in gleichem Umfang gewährt werden.

(3) Von der Akteneinsicht sind Aktenbestandteile ausgenommen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben der Behörde herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde.

(4) Die Verweigerung der Akteneinsicht gegenüber der Partei eines anhängigen Verfahrens erfolgt durch Verfahrensanordnung.

Artikel 20 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

[…]

(4) Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht; berufliche Vertretungen sind nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird. Die näheren Regelungen sind hinsichtlich der Organe des Bundes sowie der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, hinsichtlich der Organe der Länder und Gemeinden sowie der durch die Landesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, in der Ausführungsgesetzgebung und in der Vollziehung Landessache.

§ 10 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG)

(1) Die Auskunftsrechte der betroffenen Personen gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1, und der juristischen Personen werden zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen eingeschränkt. Eine Auskunftserteilung ist nur nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 zulässig. Darüber sind die betroffenen Personen in geeigneter Weise zu informieren.

(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, selbst Auskünfte über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger und der beauftragten privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bekannten Tatsachen ihres Privat- und Familienlebens vom jeweiligen Träger oder der Einrichtung zu erhalten, deren Kenntnis ihnen aufgrund ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes zumutbar ist, soweit nicht überwiegende, berücksichtigungswürdige persönliche und berechtigte Interessen der Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie anderer Personen oder überwiegende öffentliche Interessen gefährdet werden.

(3) Die Ausübung des Rechts nach Abs. 2 steht Kindern und Jugendlichen zu, sobald sie über die notwendige Entscheidungsfähigkeit verfügen. Das Vorliegen der notwendigen Entscheidungsfähigkeit ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres zu vermuten.

(4) Nach Erreichung der Volljährigkeit ist ihnen auf Verlangen vom jeweiligen Träger oder der Einrichtung Auskunft über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger oder der beauftragten privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bekannten Tatsachen zu erteilen, soweit nicht überwiegende, berücksichtigungswürdige, persönliche und berechtigte Interessen der Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie anderer Personen gefährdet werden.

(5) Erziehungsberechtigte haben das Recht, vom jeweiligen Träger oder der Einrichtung Auskünfte über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger und der beauftragten privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung bekannten Tatsachen ihres Privat- und Familienlebens zu erhalten, soweit durch die Erteilung der Auskunft nicht Interessen der betreuten Kinder und Jugendlichen oder überwiegende, berücksichtigungswürdige persönliche und berechtigte Interessen der Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie anderer Personen gefährdet werden. Dieses Recht steht auch Personen zu, denen Pflege und Erziehung aufgrund einer Erziehungshilfe ganz oder teilweise nicht mehr zukommt.

[…]

§ 30 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG)

(1) Die Gefährdungsabklärung ist die unverzügliche Überprüfung einer vermutlichen Kindeswohlgefährdung nach wissenschaftlichen und fachlichen Standards. Sie dient der abschließenden Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht.

(2) Ergibt sich aufgrund von Mitteilungen über den Verdacht der Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 37 B-KJHG 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, oder aufgrund einer berufsrechtlichen Verpflichtung oder aufgrund glaubhafter Mitteilungen Dritter der konkrete Verdacht einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, ist die Gefährdungsabklärung unter Berücksichtigung der Dringlichkeit umgehend einzuleiten, um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen.

(3) Die Gefährdungsabklärung besteht aus der unverzüglichen Erhebung jener Sachverhalte, die zur Beurteilung des Gefährdungsverdachtes bedeutsam sind und der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Diese sind in strukturierter Vorgangsweise, unter Beachtung fachlicher Standards und Berücksichtigung der Art der zu erwartenden Gefährdung durchzuführen.

(4) Grundlagen für die Einschätzung der Kindeswohlgefährdung sind insbesondere die Gefährdungsmitteilung gemäß Abs. 2, Gespräche mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten, Personen, die – wenn auch nur vorübergehend – mit der Ausübung der Pflege und Erziehung betraut sind bzw. solchen, in deren Betreuung sich die Minderjährigen regelmäßig befinden, Besuche des Wohn- oder Aufenthaltsortes der Kinder und Jugendlichen, sowie Stellungnahmen, Berichte oder Gutachten von Fachleuten.

(5) Mitteilungspflichtige gemäß § 37 B-KJHG 2013, BGBl. I Nr. 69/2013, bzw. aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften sind im Rahmen der Gefährdungsabklärung verpflichtet, die zur Beurteilung des Gefährdungsverdachtes erforderlichen Auskünfte über die betroffenen Minderjährigen zu erteilen, sowie notwendige Stellungnahmen, Berichte oder Gutachten zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung zur Verfügung zu stellen.

(6) Die Einschätzung der Gefährdung aufgrund der Gefährdungsabklärung ist im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen.

Vorweg ist festzustellen, dass nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Gegenstand des gegenständlichen Verfahrens die Zurückweisung ist. Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, ist Sache des Beschwerdeverfahrens lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung (vgl. VwGH 18.12.2014, Ra 2014/07/0002-0003, u.a.).

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte daher im gegenständlichen Fall zu prüfen, ob die von der belangten Behörde entschiedene Zurückweisung rechtmäßig war.

Mit dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers verlangte dieser eine Auskunft der belangten Behörde gemäß § 10 Abs. 5 NÖKJHG. Nach dieser Bestimmung haben Erziehungsberechtigte das Recht, Auskünfte über alle dem Kinder- und Jugendhilfeträger bekannten Tatsachen ihres Privat- und Familienlebens zu erhalten, soweit die Erteilung der Auskunft nicht Interessen der betreuten Kinder sowie anderer Personen gefährdet.

Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Bescheid die Ansicht, dass die vom Beschwerdeführer eingebrachten Fragen einer Akteneinsicht im Sinne des § 17 AVG gleichkommen würden und aus diesem Grund das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers zurückzuweisen sei.

Durch Art. 20 Abs. 4 BVG werden die Verwaltungsorgane nicht verpflichtet, jedermann Einsicht in die betreffenden Akten zu gewähren. Die Auskunftspflicht gemäß Art. 20 Abs. 4 BVG umfasst aber sehr wohl die Verpflichtung, Wissenserklärungen über Informationen, die in Unterlagen der Behörde und Akten betreffend Verwaltungsverfahren enthalten sind, weiterzugeben. Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die Auskunftspflicht nicht geeignet ist, eine Akteneinsicht durchzusetzen, liegt die Überlegung zu Grunde, dass dann, wenn die Auskunft in der Weitergabe von Informationen über einen Akteninhalt besteht, die Auskunft in aller Regel nicht jene Detailliertheit an Informationen aufzuweisen hat, die bei der Einsicht in die Akten zu gewinnen wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass sich die belangte Behörde nicht auf diese Rechtsprechung stützen könne, wenn die Fragen des Auskunftsersuchenden jeweils kurz beantwortet werden können, ohne dass dabei der gesamte Akteninhalt wiedergegeben werden müsste (vgl. VwGH 21.09.2015, 2004/12/0151; 26.11.2002, 2001/11/0270 u.a.).

Im gegenständlichen Fall konkretisierte der Beschwerdeführer sein ursprüngliches Auskunftsersuchen durch die Übermittlung von 187 Fragen an die belangte Behörde. Mit den Fragen 1 bis 12 wird die Übermittlung von Aktenteilen an den Beschwerdeführer gefordert. Die Fragen 13 bis 19 betreffen Auskünfte über Informationen, welche die belangte Behörde etwa von Schulen, dem Kindergarten oder Personen die mit der Pflegeintensivbetreuung betraut waren, erhalten hat. Mit der Frage 20 wird Auskunft darüber verlangt welche Informationen die belangte Behörde von anderen Personen betreffend das Familiensystem des Beschwerdeführers erhalten hat. Mit den Fragen 21 bis 28 werden Auskünfte über die Inhalte der Gefährdungsabklärungen aus den Jahren 2014, 2016, 2018 und 2021 verlangt. Außerdem wird gefragt ob die Inhalte dieser Gefährdungsabklärungen jeweils auf Richtigkeit überprüft wurden. Mit den Fragen 29 bis 187 wird um Auskunft ersucht welche Informationen die belangte Behörde von Jänner 2009 bis März 2022 betreffend das Familiensystem des Beschwerdeführers erhalten hat, wobei sich jeweils eine Frage auf ein bestimmtes Monat bezieht.

Aufgrund der Vielzahl an Fragen, vor allem der Fragen 29 bis 187, müsste zur Beantwortung der geforderten Auskünfte im gegenständlichen Fall somit der gesamte Akteninhalt wiedergegeben werden. Immerhin müssten um dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers nachzukommen, jegliche Informationen welche der Behörde betreffend dieses Verfahren zugegangen sind dem Beschwerdeführer dargelegt werden. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Fragen, im Sinne der zuvor zitierten Rechtsprechung, kurz beantwortet werden könnten, sondern bedarf die Ausarbeitung der gestellten Fragen vielmehr eine Durchsicht des gesamten Aktes. Das trifft vor allem auf die Beantwortung der Fragen 20 und 29 bis 187 zu, weil diese Fragen nicht auf die Auskunft von konkreten Informationen abzielen, sondern sehr allgemein gehalten sind.

Im Lichte der zuvor zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im gegenständlichen Fall davon auszugehen, dass die geforderte Auskunft in ihrer Detailliertheit und dem Umfang an Informationen einer Akteneinsicht gleichkommt. So kommt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich zu dem Schluss, dass der Antrag des Beschwerdeführers als ein Antrag auf Akteneinsicht zu werten ist.

Die Zurückweisung des Antrages des Beschwerdeführers durch die belangte Behörde, welche den Antrag ebenso als Antrag auf Akteneinsicht deutete, beruht auf der Rechtsauffassung, dass die verfahrensgegenständliche Angelegenheit nicht zur Hoheits-, sondern zur Privatwirtschaftsverwaltung gehöre.

Der Beschwerdeführer stehe demgegenüber auf dem Standpunkt, die Bestimmungen des NÖ KJHG würden den Jugendwohlfahrtsträger ermächtigen und verpflichten, die zum Schutz von Minderjährigen gebotenen Maßnahmen gegebenenfalls gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu ergreifen, somit hoheitlich zu handeln.

Die zuvor zitierte Bestimmung des § 17 AVG begründet zwar ein Recht der Parteien eines Verwaltungsverfahrens auf Akteneinsicht, Voraussetzung für die Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze ist aber gemäß Art. I Abs. 1 EGVG, dass das Verwaltungsorgan bei der in Rede stehenden Angelegenheit „behördliche“ Aufgaben besorgt, folglich im Rahmen der Hoheitsverwaltung handelt.

Klärungsbedürftig im gegenständlichen Verfahren ist nun, ob im konkreten Fall eine behördliche Aufgabe im Sinne des Art. I Abs. 1 EGVG besorgt wird, zumal nur in diesem Fall die Bestimmungen des AVG anzuwenden sind.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. u.a. VwGH vom 22. September 1995, Zl. 93/11/0221, sowie VwGH vom 26. Juni 2012, Zl. 2011/11/0005) bestimmt sich, ob eine von den Verwaltungsbehörden zu besorgende Aufgabe zur Hoheitsverwaltung oder zur Privatwirtschaftsverwaltung zählt, nach herrschender Lehre und Rechtsprechung danach, in welchen Rechtsformen die betreffende Angelegenheit zu vollziehen ist. Nur wenn der Behörde der Vollzug in einer allein dem Staat zustehenden hoheitlichen Handlungsform (Verordnung, Bescheid, Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) aufgetragen ist, handelt es sich um Hoheitsverwaltung; die Verwaltungsbehörde übt insoweit „imperium“ aus; andernfalls liegt Privatwirtschaftsverwaltung vor (vgl. u.a. auch Novak, Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung - Eine Abgrenzung im Spannungsfeld zwischen Verfassungsrecht und Verfassungsreform, ÖJZ 1979, 1; Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2, 20 ff; Korinek/Holoubek, Grundlagen staatlicher Privatwirtschaftsverwaltung, 9 ff; jeweils mit weiteren Hinweisen auf Rechtsprechung und Lehre). Zu beachten ist hiebei, dass Privatwirtschaftsverwaltung als nicht hoheitliches Verwaltungshandeln sowohl im Bereich des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts vorkommt und dass daher die Unterscheidung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung nicht mit jener zwischen öffentlichem und privatem Recht zusammenfällt (vgl. u.a. auch Korinek/Holoubek, aaO 10).

Das NÖ KJHG, aufgrund dessen die belangte Behörde im gegenständlichen Fall tätig wurde, sieht nur in einigen wenigen Angelegenheiten die Erlassung von Bescheiden vor, nur in diesen hoheitlichen Angelegenheiten besteht auch ein Recht auf Akteneinsicht; die Mehrzahl der Angelegenheiten des NÖ KJHG erfolgt aber privatwirtschaftlich.

Im gegenständlichen Fall wurde die belangte Behörde im Rahmen einer Gefährdungsabklärung gemäß § 30 NÖ KJHG tätig. Dabei handelt es sich um eine Überprüfung einer vermutlichen Kindeswohlgefährdung und dient der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht. Diese Gefährdungsabklärung wird nicht mit den hoheitlichen Akten einer Verordnung, eines Bescheides oder einer unmittelbaren Befehls- oder Zwangsgewalt durchgeführt. Eine Gefährdungsabklärung dient zur Kenntnisbeschaffung, ob eine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt. Hierzu werden Gespräche mit den betroffenen Kindern, deren Erziehungsberechtigten, Personen, die mit der Ausübung der Pflege und Erziehung betraut sind bzw. solchen, in deren Betreuung sich die Minderjährigen regelmäßig befinden, geführt. Des Weiteren werden Besuche des Wohn- und Aufenthaltsortes des Kindes abgehalten, sowie Stellungnahmen, Berichte oder Gutachten von Fachleuten eingeholt.

Die Einschätzung der Gefährdung ist dann im Zusammenwirken von zumindest zwei Fachkräften zu treffen.

Wenn eine konkrete Gefährdung festgestellt wird, ist ein Hilfeplan zu erstellen. Kinder, Jugendliche, Eltern oder andere mit der Pflege und Erziehung betrauten Personen sind über die vorgeschlagenen Hilfen zu informieren und müssen einbezogen werden.

Wie zu erkennen ist, ist selbst bei der Abklärung, ob eine Gefährdung vorliegt, kein hoheitliches Einschreiten der Behörde vorgesehen, und ist daher die Behörde nicht mit „imperium“ tätig.

In Zusammenschau der obzitierten materiellrechtlichen Regelungen des NÖ KJHG hinsichtlich der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung ist diesen Bestimmungen als conclusio somit nicht zu entnehmen, dass die Jugendwohlfahrtsbehörden die ihnen insoweit zukommenden Aufgaben in hoheitlicher Vollziehung zu besorgen hätten, insbesondere ist hiebei keine Rede davon, dass die Behörde eine Bewilligung zu erteilen oder einen Bescheid zu erlassen habe, wie dies an anderen Stellen des NÖ KJHG vorgesehen ist. Vielmehr ist klar ersichtlich, dass das Land Niederösterreich als Träger der Kinder- und Jugendhilfe und somit grundsätzlich privatwirtschaftlich tätig wird, wobei der Kinder- und Jugendhilfeträger seine Aufgaben nach Maßgabe der näheren landesgesetzlichen Regelungen entweder der Bezirksverwaltungsbehörde oder der Landesregierung überträgt; dies aber auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Behörden treffen im Bereich der Gefährdungsabklärung selbst keine hoheitlichen Entscheidungen und ist aufgrund der funktionellen Zuordnung als Vorbereitungshandlung im nicht hoheitlichen Bereich des jugendwohlfahrtsbehördlichen Handelns auch das gegenständliche Abklärungsverfahren dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen, sodass die belangte Behörde daher im gegenständlichen Fall nicht in hoheitlicher Form tätig wurde, zumal auch die zuvor dargelegte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. in diesem Zusammenhang auch Erkenntnis des LVwG Steiermark vom 18. März 2014, Zl. LVwG 47.35-1613/2014-2; Erkenntnis des LVwG Oberösterreich vom 11. November 2015, Zlen. LvWG-350184/2/KI/SH LVwG-350185/2/KI/SH; Erkenntnis des LVwG Niederösterreich vom 6. September 2016, Zl. LVwG-AV-892/001-2016) festgehalten hat, dass die Jugendwohlfahrtsbehörden bei der Gefährdungsabklärung und bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung nicht zu hoheitlichem Einschreiten ermächtigt sind, sodass diese unbeschadet ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Gewährung von Hilfen zur Erziehung hiebei nichtbehördliche Aufgaben besorgen.

Da die Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung von vorneherein nicht in Betracht kommt, ergibt sich daraus wiederum, dass in der verfahrensgegenständlichen Angelegenheit mangels Anwendbarkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze kein Recht auf Akteneinsicht nach § 17 AVG besteht.

Die Entscheidung der belangten Behörde, mit der der umgedeutete Antrag auf Akteneinsicht zurückgewiesen wurde, erfolgte daher zu Recht, weshalb der Beschwerde kein Erfolg beschieden und spruchgemäß zu entscheiden war.

Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass das Landesverwaltungsgericht im Schreiben des Beschwerdeführers vom 28. August 2022 keinen Antrag auf Akteneinsicht erkennt. Im Schreiben wird das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich lediglich ersucht die gegenständliche Aktenzahl zu nennen und gefragt wie Einsicht in den Akt genommen werden kann. Einen diesbezüglichen Antrag enthält das Schreiben aber nicht.

Aus der Eingabe des Beschwerdeführers vom 13. September 2022 ergibt sich, dass dem Beschwerdeführer die Aktenzahl des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mittlerweile ohnehin bekannt ist. Darüber hinaus sind die der Eingabe angefügten Dokumente für das gegenständliche Verfahren nicht verfahrensrelevant. Das ebenfalls angefügte neue Auskunftsbegehren des Beschwerdeführers vom 1. August 2022 wurde der zuständigen Behörde offensichtlich bereits übermittelt, wodurch sich das Landesverwaltungsgericht nicht verpflichtet sieht dieses Begehren an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Gemäß § 24 Abs. 4 VwGVG konnte von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung Abstand genommen werden, da es lediglich um die Klärung einer Rechtsfrage ging.

Zur Unzulässigkeit der ordentlichen Revision:

Die ordentliche Revision war nicht zuzulassen, da im gegenständlichen Verfahren keine Rechtsfrage zu lösen war, der im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzlicher Bedeutung zukommt, insbesondere, weil die Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht.

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