Repeated insolvency declaration held abusive

ZK 2008 447Tribunale superiore / Camera civile21 ott 2008Dismissed

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

A appealed against the refusal of his request for bankruptcy under Art. 191 SchKG. He argued that he had made an economic fresh start as an employee and complained that he had not been sufficiently heard orally or in writing. The Bern Higher Court held that bankruptcy in summary proceedings does not require an oral hearing and that the debtor's request was abusive because he had already declared insolvency twice before, had again accumulated significant debts, and showed no genuine tendency toward financial rehabilitation. The appeal was dismissed and the refusal of bankruptcy was upheld.

Massima Omnilex

Art. 191 SchKG; repeated insolvency declaration and abuse of rights; summary bankruptcy proceedings and right to be heard. A renewed request for bankruptcy is abusive where the debtor has already undergone several insolvency proceedings, has again incurred substantial debts, and no credible economic fresh start is shown. In such circumstances the court must deny protection to the declaration ex officio. In bankruptcy matters decided in summary proceedings, an oral hearing is not mandatory; the court may decide on the basis of the written submissions and the immediately ascertainable record (consid. on summary procedure and abuse).

Testo completo

APH-08 447, publiziert November 2008

Entscheid der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern,

mitwirkend Oberrichter Bührer (Referent), die Oberrichterinnen Apolloni Meier und Wüthrich sowie Kammerschreiber Knüsel

vom 21. Oktober 2008

in der Streitsache zwischen

A

Gesuchsteller/Appellant

betreffend Insolvenzerklärung gemäss Art. 191 SchKG

Regeste:

Art. 191 SchKG Insolvenzerklärung

Hat ein Schuldner bereits mehrmals eine Insolvenzerklärung abgegeben, ist ein erneutes Begehren rechtsmissbräuchlich, wenn er wiederum neue Schulden angehäuft hat und keine Tendenz zu einem wirtschaftlichen Neubeginn ersichtlich ist.

Redaktionelle Vorbemerkungen:

Im März 2008 erklärte sich der Appellant zahlungsunfähig und ersuchte um Konkurseröffnung. Der Gerichtspräsident wies das Gesuch ab mit der Begründung, es handle sich um die dritte Insolvenzerklärung des Apellanten innerhalb von gut sechs Jahren. Es sei keine Tendenz zu einem wirtschaftlichen Neubeginn ersichtlich, daher fehle ein schutzwürdiges Interesse für die Insolvenzerklärung. Diese erweise sich vielmehr als rechtsmissbräuchlich. Gegen den Entscheid des Gerichtspräsidenten appellierte A mit dem Begehren um Gutheissung des Gesuches und um Konkurseröffnung. Er machte geltend, er habe einen wirtschaftlichen Neubeginn als Arbeitnehmer gemacht. Ebenfalls rügt er, dass er vom Vorrichter nicht ausführlich mündlich angehört wurde oder sich weitergehend schriftlich äussern konnte.

Auszug aus den Erwägungen:

(…)

(…)

(…)

(…)

Konkurseröffnungen werden im Summarverfahren entschieden (Art. 317 Ziff. 9 ZPO).

Das summarische unterscheidet sich vom ordentlichen Verfahren durch besondere Raschheit, in zahlreichen Fällen zudem durch Beschränkung des Prozessstoffes und des Beweises. Ergeht unter Beschränkung des Prozessstoffes und des Beweises kein definitiver Entscheid über materiellrechtliche Ansprüche - was auf die Konkurseröffnung zutrifft - ist auf Grund des sofort liquid Gemachten zu entscheiden (LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/ STERCHI, Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, Bern 2000, N 1b zu Art. 309 ZPO).

Mit Blick auf die erörterte Natur des Summarverfahrens ist bei Konkurseröffnungen nicht zwingend eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Gründe, hier davon abzuweichen, sind keine ersichtlich. Der Appellant konnte seine Argumente im schriftlich eingereichten Gesuch darlegen.

Wie bereits nach altem Recht, hat der Richter auch nach der Revision des SchKG von Amtes wegen zu prüfen, ob die Insolvenzerklärung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt (BlSchK 62 [1998] S. 48). Der Konkurs soll dem Schuldner die Bereinigung seiner finanziellen Situation und einen anschliessenden Neubeginn ermöglichen. Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn der Schuldner keinen soliden Neubeginn anstrebt, sondern lediglich seine Belangbarkeit einschränken und seine Gläubiger schädigen will. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Schuldner in kürzeren Abständen bereits mehrmals eine Insolvenzerklärung abgegeben und danach wiederum Schulden angehäuft hat (BlSchK 60 [1996] S. 230).

Ueber den Appellanten wurde 2002 ein erstes Mal und am [Datum] 2005 ein zweites Mal der Konkurs eröffnet. In den früheren Konkursen sind Verluste von mehreren hundert Tausend Franken ausgewiesen. Seit dem letzten Konkurs sind bereits wieder Schulden von rund Fr. 67'000.-- entstanden.

Weder das erste noch das zweite Konkursverfahren nutzte der Appellant für einen Neubeginn. Daraus kann geschlossen werden, dass er nicht bestrebt ist, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu sanieren und auf eine solide Basis zu stellen. Das belegen auch die seit der letzten Konkurseröffnung neu eingegangenen Schulden.

An dieser Einschätzung ändert das aktuelle Angestelltenverhältnis des Appellanten nichts. Es ist ihm vielmehr zuzumuten, aus seinem jetzt regelmässig fliessenden Einkommen Abzahlungen an die Gläubiger zu leisten und allenfalls Lohnpfändungen zu erdulden. Genau dies würde die neuerliche Konkurseröffnung indes verhindern.

Aufgrund der dargelegten Umstände erfolgte die Insolvenzerklärung in rechtsmissbräuchlicher Absicht und verdient keinen Rechtsschutz. Der angefochtene Entscheid muss bestätigt werden.

(…)

Hinweis:

Der Entscheid ist rechtskräftig.

Parole chiave

insolvency declarationabuse of rightsbankruptcy openingsummary proceedingsright to be heardfresh startcreditors

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether a renewed insolvency declaration under Art. 191 SchKG is abusive after multiple prior bankruptcies and new debts.

Decisione estratta

Yes. A repeated request is abusive where the debtor has again incurred new debts and no genuine economic fresh start is apparent.

Motivazione estratta

The court held that bankruptcy aims to allow financial rehabilitation and a fresh start. Abuse exists when the debtor does not pursue a solid restart but merely seeks to limit enforceability and harm creditors. Multiple prior insolvency declarations followed by renewed indebtedness showed no tendency toward rehabilitation; current employment did not change this.

Questione giuridica chiave

Whether the summary procedure for bankruptcy required an oral hearing or further written submissions.

Decisione estratta

No. In bankruptcy matters decided in summary proceedings, an oral hearing is not mandatory absent special reasons.

Motivazione estratta

Summary proceedings are characterized by speed and, in many cases, limited pleadings and evidence. Since no final determination of substantive rights is made, the court may decide on the basis of the immediately ascertainable record; the appellant had already set out his arguments in writing.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.