Defective creditor designation on payment order not necessarily null

ZK 2009 336Tribunale superiore / Camera civile17 lug 2009Granted

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The appellate court held that the co-ownership community’s creditor designation on the payment order was defective because the community itself is not party-capable. However, the defect did not make the payment order void, since the debtor could clearly identify the acting creditors from the enforcement request and no protected interest in annulment existed. The first court therefore wrongly refused to hear the set-aside request. Because the merits had not yet been examined, the appellate court annulled the non-entry decision and remanded the case for a new merits decision.

Massima Omnilex

Art. 69 SchKG; defective designation of the creditor on the payment order and nullity: a flawed party description does not per se render the payment order void. Nullity exists only where the defect is apt to mislead the parties and they were in fact misled, so that a protected interest in annulment is present. If the debtor can identify the acting creditor without difficulty and the uncertainty is cured in the set-aside proceedings, the defect is harmless. Where the first instance wrongly declines jurisdiction or entry and the merits have not been examined, the appellate court shall remand the matter so that no instance on the merits is lost.

Testo completo

APH-09 336, publiziert August 2009

Urteilder2.ZivilkammerdesObergerichtsdesKantonsBern,

mitwirkend die Oberrichterinnen Apolloni Meier (Referentin) und Wüthrich, Oberrichter Messer sowie Kammerschreiber Knüsel

vom 17. Juli 2009

in der Streitsache zwischen

Miteigentümergemeinschaft A, bestehehend aus:

B.

C.

D.

Appellanten

und

Y.

Appellat

Regeste:

Art. 69 SchKG

Eine mangelhafte Gläubigerbezeichnung auf dem Zahlungsbefehl führt nicht zwingend zu dessen Aufhebung. Ist für den Schuldner der handlungs- und parteifähige Gläubiger ohne weiteres erkennbar, fehlt ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des Zahlungsbefehls.

Redaktionelle Vorbemerkungen:

Eine Miteigentümergemeinschaft hob eine Betreibung an, die der Schuldner durch Rechtsvorschlag stoppte. Im Rechtsöffnungsverfahren erwog der Vorrichter, eine Miteigentümergemeinschaft sei nicht parteifähig. Bei einer Mehrheit von Gläubigern müssten alle einzeln im Zahlungsbefehl erscheinen. Fehle es - wie hier - an dieser Voraussetzung sei der Zahlungsbefehl nichtig. Folglich trat er auf das Rechtsöffnungsgesuch nicht ein.

Der Appellationshof hob diesen Entscheid auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Auszug aus den Erwägungen:

(...)

Es ist - zu Recht - unbestritten geblieben, dass eine Miteigentümergemeinschaft weder partei- noch prozessfähig ist (vgl. LEUCH/MARBACH/KELLER-HALS/STERCHI, Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, Bern 2000, N 1b zu Art. 35 ZPO).

Somit kann auch nicht in Abrede gestellt werden, dass der Zahlungsbefehl an einer mangelhaften Parteibezeichnung litt, zumal dieser die Gemeinschaft und nicht die einzelnen Mitglieder als Gläubiger ausweist.

Zu untersuchen bleibt, ob damit zwingend die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls verbunden ist:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes (vgl. etwa BGE 120 III 13 f; 98 III 24 ff) führt eine mangelhafte Parteibeizeichnung nur dann zur Nichtigkeit des Zahlungsbefehls, wenn die mangelhafte Angabe geeignet war, die Beteiligten irrezuführen und wenn diese auch tatsächlich irregeführt wurden. Falls die Betroffenen über die Identität des Schuldners oder des Gläubigers nach Treu und Glauben keine Zweifel hegen konnten und in ihren Interessen nicht beeinträchtigt wurden, fehlt ein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des Zahlungsbefehls (WÜTHRICH/SCHOCH, BSK-SchKG, Basel 1998, N 31 zu Art. 69 SchKG).

Der Mangel einer falschen Parteibezeichnung auf dem Zahlungsbefehl wird auch dann geheilt, wenn der Fehler nachträglich, etwa im Rechtsöffnungsverfahren, behoben, d.h. jede Unklarheit über die Parteien beseitigt wurde und der Schuldner durch die Erhebung des Rechtsvorschlages alle Einwendungen gewahrt hat. Unter dieser Voraussetzung wird der Zahlungsbefehl in seiner Funktion als Teil der Fortsetzung der Betreibung durch den Rechtsöffnungsentscheid ersetzt (WÜTHRICH/SCHOCH, BSK-SchKG, a.a.O., N 32 zu Art. 69 SchKG m.w.H.).

Anders als auf dem Zahlungsbefehl ist die Parteibezeichnung im Rubrum des Rechtsöffnungsgesuches korrekt. Aus dem Schriftsatz ist ohne weiteres erkennbar, wer als Gläubiger auftritt und Forderungen an den Schuldner und Gesuchsgegner stellt. Die Gläubiger sind unter der Bezeichnung "Miteigentümergemeinschaft (…)" einzeln als Gesuchsteller aufgeführt, so dass für den Schuldner klar ersichtlich ist, von wem die angehobene Betreibung ausgeht.

Der Mangel einer falschen Parteibezeichnung hätte folglich im Rechtsöffnungsverfahren grundsätzlich geheilt werden können. Der Vorrichter ist daher zu Unrecht von der Nichtigkeit des Zahlungsbefehles ausgegangen. Sein Nichteintretensentscheid muss aufgehoben werden.

Mit der materiellen Streitfrage hat sich die Vorinstanz nicht auseinander gesetzt. Würde der Appellationshof reformatorisch entscheiden, ginge den Parteien bei der inhaltlichen Beurteilung eine Instanz verloren. Praxisgemäss ist die Sache in solchen Fällen an die Vorinstanz zurückzuweisen (vgl. LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/STERCHI, a.a.O., N 1a zu Art. 352 ZPO).

(...)

Hinweis:

Der Entscheid ist rechtskräftig.

Parole chiave

debt enforcementpayment ordercreditor designationnullityset-aside proceedingsparty capacityremand

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether a defective creditor designation on a payment order makes the payment order void.

Decisione estratta

No. A defective creditor designation does not automatically render the payment order void; nullity arises only if the defect could mislead the parties and did so in fact.

Motivazione estratta

The creditor identity was sufficiently clear from the enforcement request, and the debtor could recognize who was acting as creditor. The defect could therefore have been cured in the set-aside proceedings.

Questione giuridica chiave

Whether the first-instance non-entry decision should be set aside and the matter remanded.

Decisione estratta

Yes. The first court wrongly assumed nullity; because it did not address the merits, the case had to be sent back for a new decision.

Motivazione estratta

A reformative decision would deprive the parties of one instance on the merits, so remand is the proper course.

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