N 10 juin 1991
1026
Interpellation Loretan
. dei suoi costi è in contraddizione con gli obiettivi di politica di polizia degli stranieri. Una simile introduzione è capace di fal- sare gli sforzi di stabilizzazione. Influisce inoltre sull'impegno tendente a creare condizioni favorevoli all'integrazione degli stranieri che qui vivono e lavorano. Infine, vanno anche esami- nate le considerazioni relative alla politica di mercato del la- voro, qualora il nuovo statuto proposto dovesse tenere in con- siderazione anche la possibilità di esercitare un'attività lucra- tiva.
In contraposizione a ciò, i cittadini, le cittadine, come le orga- nizzazione umanitarie, sono liberi di dimostrare la loro solida- rietà, nell'ambito della legislazione esistente, in favore dei ri- chiedenti d'asilo. Secondo gli articoli 20 e 20a della Legge sul- l'asilo, spetta ai cantoni, svolgendo le loro attività assistenziali, d'assicurare alloggio e asistenza ai richiedenti d'asilo durante la durata della procedura d'asilo. Se i privati vogliono mettere a disposizione dei richiedenti d'asilo, a proprie spese, alloggio e sostentamento, hanno la possibilità di sottoporre le loro of- ferte alle autorità cantonali competenti.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Dichiarazione scritta del Consiglio federale Déclaration écrite du Conseil fédéral Il Consiglio federale propone il rigetto del postulato.
M. Pini: Je dis tout simplement que je maintiens mon postulat.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
44 Stimmen 36 Stimmen
90.705
Interpellation Loretan Asylverfahren. Gravierende Vollzugsprobleme Procédure d'asile. Difficultés d'application
Diskussion - Discussion
Siehe Seite 806 hiervor - Voir page 806 ci-devant
Loretan: Ich möchte bekräftigen, dass mich auch nach der heutigen Debatte die bundesrätliche Antwort nicht befriedigt, und zwar aus folgenden Gründen:
Wir wissen, dass - wie noch bei vielem anderem, das hier in der Berner Bundesküche angerichtet wird - auch im Asylbe- reich die Gemeinden, welche beim Vollzug eine grosse Last zu tragen haben, letztlich die Geprellten sind. Ich habe meinen Vorstoss vor bald dreiviertel Jahren vor dem Hintergrund des steigenden Unmutes in den Gemeinden über die Unfähigkeit der Bundesbehörden, den steigenden Zufluss von Asylbewer- bern zu verlangsamen und den riesigen Pendenzenberg ab- zubauen, eingereicht. Seither hat sich die Situation verschärft. In vielen Städten und Gemeinden unseres Landes sind die Unterkunftsmöglichkeiten erschöpft. Immer mehr Gemeinden richten direkt oder über ihre Kantonsregierungen Beschwer- den, Vorhaltungen usw. an die Bundesinstanzen. Man klopft in Bern dauernd auf den Tisch, ohne dass Erfolge zu sehen sind. Ich bin glücklich darüber, dass Herr Bundesrat Koller soeben erklärt hat, dass auch er der Meinung ist, das durch den Bun- desbeschluss über das Asylverfahren verschärfte Asylgesetz sei endlich konsequent und ohne dauerndes Lavieren durch- zusetzen. Nach meiner Meinung muss dies in vier zentralen Punkten geschehen:
Es müssen deutlich mehr Nichteintretensentscheide gefällt werden. Da scheint die Praxis in diese Richtung zu gehen. Ich begrüsse das.
Die Beschwerdeverfahren dauern nach wie vor zu lange. Das Verfahren ist zu straffen.
Ganz generell: In allen Instanzen sind die Entscheide kürzer zu fassen und keine juristischen «Doktorarbeiten» zu publizie- ren. Nur so kann der Pendenzenberg abgebaut werden.
Für mich eine Rosine: Der Bundesrat hat die Kantone er- sucht, das Erwerbsverbot über die bundesrechtlich mögli- chen drei Monate hinaus auf sechs Monate auszudehnen.
Der Bundesrat wäre heute wohl glücklich, wenn er deswegen nicht quasi auf den Knien zu den Kantonen rutschen müsste. Dies wäre ihm erspart geblieben, wenn er seinerzeit bei der Beratung von Artikel 21 des Asylverfahrensbeschlusses mei- nem Antrag auf sechs Monate anstelle von nur drei Monaten - bundesrechtlich fixierte sechs Monate - zugestimmt und ihn nicht mit Argumenten bekämpft hätte, die er heute offenbar selber nicht mehr anerkennen kann. Nun, hinterher ist man auch als Bundesrat gescheiter, das räume ich durchaus ein.
Die «strategische» Zielsetzung muss doch darin bestehen, die Attraktivität unseres Landes zu vermindern, damit den Zufluss entscheidend herabzusetzen, um dann eben den riesigen Pendenzenberg endlich abbauen zu können. Wenn dieses Ziel nicht innert wenigen Monaten in Reichweite kommt, so hat der Bundesrat nach meiner Meinung - das ist die zentrale For- derung meines Vorstosses - unverzüglich den Notrechtsarti- kel des Asylgesetzes, den Artikel 9, anzuwenden, wofür ihm schliesslich Parlament und Volk die Kompetenz gegeben ha- ben. Auch hier erwarten wir vom Bundesrat Regierungs- und Führungsakte und nicht ein zauderndes Hin und Her.
Diese Forderung gilt erst recht, wenn der Asylbewerberzu- strom noch zunehmen sollte. Dann ist völlig klar, dass die Vor- aussetzung des «ausserordentlich grossen Zustroms in Frie- denszeiten» gemäss Artikel 9 gegeben ist und dass dann logi- scherweise nur so lange Asyl gewährt werden kann, «als dies nach den Umständen möglich ist». Dann wäre generell den erstinstanzlichen Entscheiden Rechtskraft zu gewähren, d. h. allen Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Wenn der Bundesrat nicht für den konsequenten Vollzug des Asylgesetzes sorgt, dann werden eines Tages - und dieser Tag ist nicht mehr fern - eben Gemeinden und Kantone den Notstand proklamieren müssen und gezwungen sein, Asylbe- werber in die Bundesempfangsstellen zurückzuschicken. Es wäre eine äusserst unschöne und bedauerliche Entwicklung, die unter allen Umständen - vor allem durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung - zu verhindern ist.
Ich bitte Herrn Bundesrat Koller, mir diese vielleicht etwas har- ten Worte nicht übelzunehmen und entsprechend zu handeln.
Bundesrat Koller: Ich glaube, das Fatalste wäre, wenn wir im Bereich der Asylpolitik beginnen würden, einander zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund den Schwarzen Peter zuzu- spielen.
Ich habe vorhin ganz klar gesagt: Wir werden das Problem nur einigermassen unter Kontrolle behalten können, wenn alle Be- teiligten bei diesem konsequenten Vollzug mitmachen. Dazu gehören natürlich auch die Kantone, weil sie sowohl in bezug auf die Durchführung der Fürsorge und Unterbringung, aber auch nachher für den Vollzug zuständig sind und der Bund auf diesem Gebiete keine Kompetenzen hat, es sei denn, dass er den Kantonen und den Gemeinden bei der Finanzierung grosszügig entgegengekommen ist. Da möchte ich Herrn Lo- retan nun doch bitten, auch einmal zu sehen, was wir für die Kantone und Gemeinden unternommen haben.
Ich meine, die Vorfinanzierung der Beherbergungsmöglich- keiten im AVB vom 22. Juni 1990 war ein ganz entscheidender Vorstoss zugunsten der Gemeinden. So möchte ich dabei bleiben: Nur wenn alle zusammenarbeiten, haben wir eine Chance. Aus diesem Grunde haben wir nicht sechs Monate Arbeitsverbot geschaffen, sondern gesagt, wir möchten mit den Kantonen eine Lösung suchen. Schwarzer Peter spielen führt zu nichts.
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1991
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Band
III
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.705
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Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1991 - 14:30
Date
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1026-1026
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20 019 972
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