Testo completo
OLG Stuttgart 7. Zivilsenat — 7 U 51/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-23
Aktenzeichen: 7 U 51/14
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2014:0623.7U51.14.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 16 Abs 1 S 1 aF VVG, § 16 Abs 3 aF VVG, § 19 Abs 1 VVG, § 19 Abs 2 VVG, § 19 Abs 3 S 2 VVG ... mehr
Orientierungssatz
-
Ein Versicherungsnehmer täuscht einen Versicherer bei Abschluss des Vertrags arglistig, wenn er der Wahrheit zuwider bei den gestellten Gesundheitsangaben nicht angibt, dass er an Morbus Parkinson leidet.(Rn.35)
-
Die Anfechtungserklärung des Versicherer ist nicht deshalb wirkungslos, weil sie nicht innerhalb des Ausschlussfrist des § 124 Abs. 3 BGB i.V.m. § 22 VVG abgegeben wurde. Denn wenn vorsätzlich oder arglistig verletzte Anzeigepflichten unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 S. 1 VVG ein Rücktrittsrecht auch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist ermöglichen, muss dies auch für das auf die arglistige Täuschung gestützte Anfechtungsrecht gelten.(Rn.58)