Testo completo
SG Karlsruhe 9. Kammer — S 9 R 2835/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-08-12
Aktenzeichen: S 9 R 2835/20
ECLI: ECLI:DE:SGKARLS:2022:0812.S9R2835.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
Leitsatz
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Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (Anschluss an LSG Stuttgart vom 11.7.2018 - L 3 U 3108/17 = juris RdNr 59). (Rn.27)
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Die Diagnostik von psychiatrischen Erkrankungen fußt weitestgehend auf der Selbst- sowie Fremdbeschreibung. Nichts anderes kann für die Bestimmung der im Rahmen der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung entscheidenden Funktionsbeeinträchtigungen auf psychiatrischem Gebiet gelten. (Rn.27)
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Anamnestische Schilderungen krankheitstypischer Symptome erreichen den Status eines psychopathologischen Befundes, wenn diese glaubhaft sind. (Rn.27)