Testo completo
OLG Stuttgart 3. Zivilsenat — 3 U 281/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-03-03
Aktenzeichen: 3 U 281/19
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2021:0303.3U281.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 12 Abs 1 S 1 Nr 1 StVG, § 3 Abs 1 S 4 StVO, § 3 Abs 2a StVO, § 23 Abs 1 S 1 StVO, § 823 Abs 1 BGB ... mehr
Rechtskraft: ja
Leitsatz
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Zu den Voraussetzungen des Beweises eines unfallkausalen Verstoßes gegen § 3 Abs. 2a StVO durch den ersten Anschein.(Rn.55)
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Setzt sich ein Kraftfahrzeugführer durch einen Verstoß gegen das Gebot, für eine unbeeinträchtigte Sicht zu sorgen, selbst außer Stande, Situationen zu erkennen, in denen die besonderen Sorgfaltspflichten des § 3 Abs. 2a StVO ausgelöst werden, kann er sich darauf nicht zu seinen Gunsten berufen.(Rn.71)
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Nicht jede Verschmutzung der Windschutzscheibe ist geeignet, einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO zu begründen.(Rn.71)
Orientierungssatz
Ein Geschehensablauf, bei dem sich nach allgemeiner Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Kfz-Führer das Sichtfahrgebot verletzt hat, liegt offenkundig dann nicht vor, wenn sich der geschädigte Fußgänger vor dem Unfall nicht auf einem für den Kfz-Führer einsehbaren Abschnitt der von ihm befahrenen Fahrbahn befand, sondern sich erst unmittelbar vor dem Fahrzeug vom Fahrbahnrand auf einen für den Kfz-Führer einsehbaren Abschnitt der Fahrbahn begab.(Rn.57)